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FÖRDERUNGEN
Finden Sie hier eine Liste wichtiger, gängiger Finanzierungshilfen, sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
     
     
BUNDESFÖRDERUNGEN
   

KfW-Förderungen

Vom 01. Jan 2007 an werden Modernisierungen stärker unterstützt

Bundesregierung und KfW Förderbank starten optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm und gemeinsame Förderinitiative "Wohnen, Umwelt, Wachstum".
Als erste Maßnahme aus dem 25 Mrd.-Programm der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung startete die KfW Förderbank am 01. Februar 2006 Verbesserungen im "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und in den Programmen "Wohnraum Modernisieren" und "Ökologisch Bauen".

GEBÄUDESANIERUNGEN

CO2-Gebäudesanierungsprogramm jetzt auch mit Zuschussvariante
Sie haben die Wahl: Zuschuss oder KfW-Kredit für die energetische Sanierung Ihres Altbaus

Die neue Zuschussvariante ist für diejenigen interessant, die für Energiespar-Investitionen in ihrem Altbau keinen Kredit aufnehmen wollen oder können.

Für beide Varianten gilt:
Richtschnur für die energetische Sanierung von Altbauten ist das "Neubau-Niveau".
Wenn Sie wissen, dass Sie das Neubau-Niveau nicht erreichen werden, aber dennoch ein ganzes Maßnahmenpaket durchführen wollen, das zu einer erheblichen Energieeinsparung führt, können Sie ebenfalls eine Förderung bekommen.

Das Wichtigste zur Zuschuss-Variante

Wer bekommt einen Zuschuss?
Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen. Der Eigentümer muss eine Privatperson sein.

Wie viel Zuschuss gibt es?
Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist.

*17,5 % Zuschuss, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt,
* 10 % Zuschuss, höchstens 5.000 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht,
* 5 % Zuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie das Neubauniveau zwar nicht erreichen, aber dennoch ein Maßnahmenpaket durchführen, das zu einer erheblichen Energieeinsparung führt.

Wo wird der Zuschuss beantragt?
Den Antrag stellen Sie direkt bei der KfW, und zwar vor Beginn der Sanierung. Nach der erfolgreichen Sanierung überweist die KfW den Zuschuss auf Ihr Konto.

Das Wichtigste zur Kreditvariante

Wer bekommt einen Kredit?
Hier hat sich nichts geändert. Jeder, der Wohnungen oder Wohnhäuser energetisch saniert, kann den KfW-Kredit nutzen.

Wie viel Kredit gibt es?
Es gibt generell bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit.

Wenn Sie das Neubau-Niveau erreichen oder sogar darunter bleiben, müssen Sie weniger zurückzahlen. Sie erhalten einen so genannten Tilgungszuschuss. Die Höhe hängt davon ab, wie niedrig der Energieverbrauch nach der Sanierung ist:

* 12,5 % Tilgungszuschuss, höchstens 6.250 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der mindestens 30 % unter dem Neubau-Niveau liegt,
* 5 % Tilgungszuschuss, höchstens 2.500 Euro pro Wohneinheit wenn Sie nach der Sanierung einen Energieverbrauch haben, der dem Neubau-Niveau entspricht.

Wo wird der Kredit beantragt?
Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank, und zwar vor Beginn der Sanierung. Nach der erfolgreichen Sanierung wird der Tilgungszuschuss auf Ihrem Kreditkonto gutgeschrieben.

 

NEUBAUTEN

Im Förderprogramm Ökologisch-Bauen wird die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden (KfW-Energiesparhäuser 40/60 und Passivhäuser) sowie der Einbau von Heizungstechnik zur Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten gefördert. Der Darlehensbetrag liegt nun bei einheitlich bis zu 50.000,- € je Wohneinheit (bisher beim Energiesparhaus 60 30.000,- € und bei Heizungstechnik 10.000,- €). Der Effektiv-Zinssatz liegt für Energiesparhäuser 40 und Passivhäuser bei 2,95 % (20 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung), für Energiesparhäuser 60 und Heizungstechnik bei 3,05 % (20 Jahre Laufzeit, 10 Jahre Zinsbindung).

BAFA-Förderungen

Neue Fördersätze ab 2007 – Basisförderung

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Automatisch beschickte Biomassekessel:

Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.

Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.

Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.

Mit diesen Fördersätzen wird der aktuellen Marktentwicklung und der starken Nachfrage nach den geförderten Technologien Rechnung getragen.

Änderungen bei den Anforderungen für förderfähige Anlagen

  • Für erstmals gestellte Anträge sind folgende Änderungen zu beachten:
    Investitionszuschüsse erhalten nur noch Solarkollektoranlagen bis zu einer installierten Bruttokollektorfläche von 40 m².
    Größere Anlagen sollen zukünftig mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Hierzu ist eine Antragstellung vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig! Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig!
  • Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.
  • Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW beträgt mindestens 90 %.

Verbesserte Förderung für Innovationen

Neu eingeführt wird ein „Innovationsbonus“ für besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile nach diesen Richtlinien förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt, welche Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen, beispielsweise große Solarkollektoranlagen, die besondere Anforderungen erfüllen oder Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung.
Zu den näheren technischen Anforderungen wurden am 17. April 2007 vom Bundesumweltministerium Ausführungsbestimmungen erlassen (siehe nebenstehend). Nach der Nummer 7.3 der Förderrichtlinien können für die Markteinführung von großen Solarkollektoranlagen im Jahr 2007 vom BAFA bis zu 70 Anlagen im Rahmen der Innovationsförderung bezuschusst werden. Eine Antragstellung ist ab 01. Mai 2007 unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Antragsformulare möglich (Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen können erst ab dem 01.Oktober 2007 beantragt werden). Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im Rahmen der Basisförderung erfolgen.

Abgrenzung bei Solarkollektoranlagen

Abgrenzung der Fördertatbestände bei der KfW und beim BAFA

Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².

Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA

Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 m² können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.

Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m² können entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.

Verfügbare Haushaltsmittel

Für das Jahr 2007 stehen für die Förderung aus dem Marktanreizprogramm 33 Mio. Euro zusätzlicher Haushaltsmittel (und damit insgesamt für das BAFA 175 Mio. Euro) zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Sollten die Haushaltsmittel für 2007 vorzeitig erschöpft sein, kann eine Förderung im Folgejahr in Betracht kommen.

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel soll mit Hilfe einer sogenannten „Förderampel“ Transparenz hergestellt werden

 


ENERGIESPARBERATUNG - "Vor-Ort-Beratung"

Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen (nach dem 01.01.1984 bzw. 1989) zu mehr als 50 % verändert worden sein; mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.

     
    BAYERISCHE FÖRDERUNGEN
   

Informationen zu Förderprogrammen/-maßnahmen auf Bundesebene finden Sie hier Förderung von Kleinwasserkraftanlagen in Bayern. Das Programm zur Förderung von Kleinwasserkraftanlagen ist zum 1. April 2005 eingestellt. Förderung der energetischen Nutzung von Biomasse / nachwachsenden Rohstoffen StMLF / Technologie- und Förderzentrum Straubing, Tel. 09421/300-214, www.tfz.bayern.de

Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung Einzelprojektförderung für Entwicklungs-, Pilot- und innovative Demonstrationsvorhaben, StMWIVT, Tel. 089 / 2162-2784
Richtlinie, Hinweise, Antragsstelle Förderschwerpunkt Kommunale Energieeinsparkonzepte Richtlinie, Hinweise, Antragsstelle LfA-Umweltkreditprogramm zinsverbilligte Darlehen für KMU, LfA-Förderbank / Hausbanken, Tel. 089 / 2124-0 www.lfa.de/foerderprogramm/Darlehen/umwelt.htm

CO2-Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften
Förderschwerpunkt des Allgemeinen Umweltfonds, Zuschüsse, StMUGV / BIfA,
Tel. 0821 / 7000-122, www.stmugv.bayern.de/de/klima/foerder.htm

Bayerisches Modernisierungsprogramm / Modernisierungsförderung von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern zinsverbilligte Darlehen, StMI/OBB, Tel. 089 / 2192-01,

Antragsstellen: Bezirksregierungen, Landeshauptstadt München, Städte Augsburg und Nürnberg,
www.wohnen.bayern.de

Bayerisches Städtebauförderungsprogramm zur Modernisierung und Sanierung im Gebäudebestand
zinsverbilligte Darlehen, StMI/OBB,
Tel. 089 / 2192-01, www.staedtebaufoerderung.bayern.de

Bayerisches Wohnungsbauprogramm
zinsverbilligte Darlehen für Neubau, Ausbau und Umbau von Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern, StMI/OBB, Tel. 089 / 2192-01, Antragsstellen: Bezirksregierungen, Landeshauptstadt München, Städte Augsburg und Nürnberg, www.wohnen.bayern.de

Experimenteller Wohnungsbau / Modellvorhaben „Ökologischer Neubau“ und "Ökologische Modernisierung" StMI/OBB, Tel. 089 / 2192-01, www.wohnen.bayern.de